| Geschäftsbedingungen |
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| Samstag, 31. Januar 2009 um 13:59 Uhr | |
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Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen für Freizeiten des Vereins KreaTour e.V., Stand 03.04.06, gültig für alle Reisen Wir sind kein kommerzielles Reiseunternehmen. Uns liegt daran, dass wir mit unseren Reiseangeboten vor allem Gemeinschaft fördern. Das kann uns nur gelingen, wenn die Beteiligten dafür Bereitschaft mitbringen. Wer dies bejaht, kann sich uns ohne Unterschiede der Konfession oder Religion (aber innerhalb der angegebenen Altersbeschränkung) anschließen. Durch die Buchung werden die folgenden Geschäftsbedingungen anerkannt. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit! 1. Die Freizeiten werden von einem pädagogisch erfahrenen Team geleitet. Das Programm wird der jeweiligen Altersstufe entsprechend gestaltet. Über die speziellen Inhalte der Maßnahme hinaus will unser Angebot helfen, Gott kennenzulernen, den anderen Menschen zu entdecken und Gemeinschaft zu erleben. 2. Die Anmeldung wird nur gültig durch die in der Ausschreibung angegebene Anzahlung auf unser Konto bei der Volksbank Nordschwarzwald: BLZ 642 618 53. Kontonummer 34393005 (Bitte gebt immer den Titel der Freizeit und den Namen des/der Teilnehmers/in an!). Geschieht dies nicht innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung, verfällt die Anmeldung und somit die Platzreservierung. Der Restteilnehmerbetrag ist von dir spätestens vier Wochen vor der Freizeit auf unser Konto zu überweisen. 3. Die gültigen Anmeldungen (=nach Eingang der Anzahlung) werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. 4. Bei Rücktritt eines/r Teilnehmerin bis zu 61 Tagen vor Beginn der Fahrt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro berechnet. Bei Rücktritt von 60-30 Tage vor Reiseantritt, ist 50 % des Reisepreises zu zahlen. Ab 29 Tage vor Reiseantritt ist der volle Betrag zu zahlen. Wenn ein Ersatz gefunden wird, wird nur die Bearbeitungsgebühr erhoben. Bestehen geringere Aufwendungen, schuldet er/sie nur diese. Bei Rückfahrt während der Freizeit werden keine Beträge mehr zurückgezahlt. Die Rückfahrt geht zu Lasten des/der TeilnehmerIn. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird empfohlen.5. Wir behalten uns vor, die Veranstaltung bis 4 Wochen vor Beginn wegen zu geringer Beteiligung abzusagen. Bereits eingezahlte TeilnehmerInnenbeträge werden ohne Abzug zurückerstattet. 6. Die TeilnehmerInnen (oder bei Minderjährigen an deren Stelle die Eltern) verpflichten sich, dem Veranstalter mitzuteilen, ob der/ die TeilnehmerIn an solchen gesundheitlichen Schädigungen leidet, die eine Teilnahme an der Freizeit verbieten. Liegt eine entsprechende Schädigung vor, können wir als Veranstalter vom Vertrag zurücktreten.7. Wir erwarten von den TeilnehmerInnen, dass sie sich in die Gemeinschaft der Gruppe einordnen. Durch die Anmeldung ermächtigen die TeilnehmerInnen (bei unter 18 Jahre die Eltern) den Veranstalter, vertreten durch die jeweiligen FreizeitleiterInnen, sie im Fall eines groben ordnungswidrigen Verhaltens von der weiteren Freizeit auszuschließen. Die Kosten für die vorzeitige Heimfahrt gehen zu Lasten der TeilnehmerInnen. Eine Rückerstattung der Teilnehmerbeträge erfolgt nicht. Der Verein KreaTour e.V. ist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Reiseantritt zu kündigen, wenn: a) die gewissenhafte Reisevorbereitung b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. 5.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. A. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder B. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. C. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung . Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4.100.- EURO; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. 5.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen,Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 10. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Verein KreaTour e.V. empfiehlt daher den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird. 11. Mit der Anmeldung zu einer unserer Freizeiten erklären Sie sich einverstanden, dass ihre Adressaten für den vereinsinternen Gebrauch verwendet und den FreizeitleiterInnen der jeweiligen Freizeit zur Verfügung gestellt werden. Bei Einspruch vermerken Sie dies bitte auf der Anmeldung. Bankverbindung: Volksbank Nordschwarzwald: BLZ 642 618 53. Kontonummer 34393005 Bitte geben Sie immer den Titel der Freizeit und den Namen des / der Teilnehmers/in an! |
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| Aktualisiert ( Donnerstag, 14. Mai 2009 um 09:17 Uhr ) |









