Geschäftsbedingungen

Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen für Freizeiten des Vereins KreaTour e.V., Stand 15.10.19, gültig für alle Reisen

Wir sind kein kommerzielles Reiseunternehmen. Uns liegt daran, dass wir mit unseren Reiseangeboten vor allem Gemeinschaft fördern. Das kann uns nur gelingen, wenn die Beteiligten dafür Bereitschaft mitbringen. Wer dies bejaht, kann sich uns ohne Unterschiede der Konfession oder Religion (aber innerhalb der angegebenen Altersbeschränkung) anschließen. Durch die Buchung werden die folgenden Geschäftsbedingungen anerkannt. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit!

1. Die Freizeiten werden von einem pädagogisch erfahrenen Team geleitet. Das Programm wird der jeweiligen Altersstufe entsprechend gestaltet. Über die speziellen Inhalte der Maßnahme hinaus will unser Angebot helfen, Gott kennenzulernen, den anderen Menschen zu entdecken und Gemeinschaft zu erleben.

2. Die Anmeldung wird nur gültig durch die in der Ausschreibung angegebene Anzahlung auf unser Konto bei der Volksbank Nordschwarzwald: BLZ 642 618 53, Kontonummer 34393005 (Bitte gebt immer den Titel der Freizeit und den Namen des/der Teilnehmers/in an!). Geschieht dies nicht innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung, verfällt die Anmeldung und somit die Platzreservierung. Der Restteilnehmerbetrag ist von dir spätestens vier Wochen vor der Freizeit auf unser Konto zu überweisen.

3. Die gültigen Anmeldungen (=nach Eingang der Anzahlung) werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.

4. Bei Rücktritt eines/r Teilnehmerin bis zu 61 Tagen vor Beginn der Fahrt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro berechnet. Bei Rücktritt von 60-30 Tage vor Reiseantritt, ist 50 % des Reisepreises zu zahlen. Ab 29 Tage vor Reiseantritt ist der volle Betrag zu zahlen. Wenn ein Ersatz gefunden wird, wird nur die Bearbeitungsgebühr erhoben. Bestehen geringere Aufwendungen, schuldet er/sie nur diese. Bei Rückfahrt während der Freizeit werden keine Beträge mehr zurückgezahlt. Die Rückfahrt geht zu Lasten des/der TeilnehmerIn. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird empfohlen.

5. Wir behalten uns vor, die Veranstaltung bis 4 Wochen vor Beginn wegen zu geringer Beteiligung abzusagen. Bereits eingezahlte TeilnehmerInnenbeträge werden ohne Abzug zurückerstattet.

5.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
A. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder
B. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
C. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung .
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4.100.- EURO; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

5.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen,Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

6. Die TeilnehmerInnen (oder bei Minderjährigen an deren Stelle die Eltern) verpflichten sich, dem Veranstalter mitzuteilen, ob der/ die TeilnehmerIn an solchen gesundheitlichen Schädigungen leidet, die eine Teilnahme an der Freizeit verbieten. Liegt eine entsprechende Schädigung vor, können wir als Veranstalter vom Vertrag zurücktreten.

7. Wir erwarten von den TeilnehmerInnen, dass sie sich in die Gemeinschaft der Gruppe einordnen. Durch die Anmeldung ermächtigen die TeilnehmerInnen (bei unter 18 Jahre die Eltern) den Veranstalter, vertreten durch die jeweiligen FreizeitleiterInnen, sie im Fall eines groben ordnungswidrigen Verhaltens von der weiteren Freizeit auszuschließen. Die Kosten für die vorzeitige Heimfahrt gehen zu Lasten der TeilnehmerInnen. Eine Rückerstattung der Teilnehmerbeträge erfolgt nicht. Der Verein KreaTour e.V. ist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Reiseantritt zu kündigen, wenn:
a) der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise trotz Ermahnung nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eventuell anfallende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Der Verein KreaTour e.V. erwartet, dass der Teilnehmer sich in die Gruppengemeinschaft einfügt und den Weisungen der Betreuer und Betreuerinnen Folge leistet und die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert. Wenn sich ein/e Teilnehmer/in trotz Abmahnung durch den Freizeitleiter oder seine Beauftragten nicht als gemeinschaftsfähig erweist, nachhaltig stört, das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt, die Gruppengemeinschaft gefährdet oder gegen die Gesetze und Sitten und Gebräuche des Gastlandes grob verstösst, gibt der Reiseteilnehmer/die Reiseteilnehmerin dem Freizeitleiter die Möglichkeit, ihn/sie nach Abmahnung ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Reise auszuschließen und den Reiseteilnehmer/die Reiseteilnehmerin nach Hause zu schicken. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers/der Reiseteilnehmerin bzw. der Erziehungsberechtigten. Bei Minderjährigen gehören dazu auch die Kosten für eine Begleitperson, einschließlich der Kosten für den Rücktransport der Begleitperson zum Ferienort. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht. Zu groben Verstößen gehören auch Verstösse gegen das Jugendschutzgesetz betreffs Alkohol- und Nikotinmißbrauchs und der Besitz oder der Konsum von illegalen Drogen jeglicher Art.
Von einer Abmahnung vor der Vertragskündigung durch den Veranstalter kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn das Verhalten des/der Teilnehmer/in derart unverantwortlich ist, dass trotz der Aufsicht des Veranstalters eine erhebliche Gefährdung des/der TeilnehmerIn selbst oder anderer beteiligter Personen eintreten kann oder der/die TeilnehmerIn die Abmahnung verhindert.
b) durch höhere Gewalt oder sonstige nicht zu vertretende Umstände wie z.B. Krieg, Streik, Aufruhr, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien eine Beeinträchtigung der Reise gegeben ist oder die Reise nicht durchgeführt werden kann.
c) der Vertragspartner (Teilnehmer/in bzw. deren/dessen Erziehungsberechtigte/r) seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

8. Alle TeilnehmerInnen erhalten ca. 4 Wochen vor Beginn der Freizeit einen Infobrief mit allen nötigen Angaben über Abfahrtszeit, Treffpunkt, Reiseroute, was mit zubringen ist, usw.

9. Der Verein KreaTour e.V. haftet als Veranstalter von Reisen für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

10. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Verein KreaTour e.V. empfiehlt daher den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

11. Mit der Anmeldung zu einer unserer Freizeiten erklären Sie sich einverstanden, dass ihre Adressdaten für den vereinsinternen Gebrauch verwendet und den FreizeitleiterInnen der jeweiligen Freizeit zur Verfügung gestellt werden. Bei Einspruch vermerken Sie dies bitte auf der Anmeldung. Bankverbindung: Volksbank Nordschwarzwald: BLZ 642 618 53.,Kontonummer 34393005. Bitte geben Sie immer den Titel der Freizeit und den Namen des / der Teilnehmers/in an!

12. DSGVO: Wer mit der Veröffentlichung von Fotos (Gruppenfoto, Aktionsfotos) auf unserer Webseite nicht einverstanden ist sollte:  Bei Gruppenbildern eigenverantwortlich sich nicht mit aufstellen. Bei Aktionsfotos bitten wir um einen schriftlichen oder mündlichen Hinweis bei der Freizeitleitung oder dem  Website  Admin über Info@kreatour. Rechtliches zu KreaTour.com gibt es bei Impressum.